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Kooperativer Kindergarten

 

An der Delegiertenversammlung vom 24. Juni 2021 haben die Delegierten der Projektidee eines kooperativen Kindergartens zugestimmt und im Februar 2022 hat das Volksschulamt des Kantons Zürich eine dreijährige Projektphase bewilligt. Seither hat sich das Projekt sehr erfreulich weiterentwickelt. Die positiven Erfahrungen der vergangenen Jahre und der erkennbare Mehrwert für alle beteiligten Kinder zeigten, dass sich der kooperative Kindergarten bewährt hat. Deshalb wurde er auf Beginn des Schuljahres 2026/27 in den Regelbetrieb überführt.

Das Konzept
Beim kooperativen Kindergarten befinden sich ein heilpädagogischer Kindergarten und ein Regelkindergarten unter einem Dach. Beide Kindergärten sind durch eine Verbindungstüre miteinander verbunden. Die Pädagoginnen beider Kindergärten gestalten die Zusammenarbeit. Sie unterrichten gemeinsam kooperative Elemente oder führen ihre Standardklassen. Das Modell ist flexibel und lässt Spielraum im Mehr oder Weniger des gemeinsamen Unterrichts. Beide Klassen sind mit ihren Lehrpersonen besetzt und verfügen über ihre eigenen Räume. Dadurch ergeben sich den Bedürfnissen und dem Bedarf aller Kinder entsprechende personelle und organisatorische Unterrichtsmöglichkeiten. Die Kinder beider Klassen erlernen einen unkomplizierten Umgang miteinander und die Lehrpersonen profitieren vom gegenseitigen Wissen und Können. Die Kinder mit separativem Sonderschulbedarf erfahren so ihren Voraussetzungen entsprechend die Grossgruppe und die Kinder des Regelkindergartens bekommen Zugang zu sonderpädagogischen Settings. Alle erfahren dabei Teilhabe und Abgrenzung. Das Ziel besteht darin, das «Miteinander» zu fördern. So finden Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen zusammen, lernen und spielen gemeinsam.

Der Standort
Der Kooperative Kindergarten befindet sich im Kindergarten Muchried. Einer der beiden Kindergärten des Doppelkindergarten Muchried, wurde ab Sommer 23 aufgrund rückläufiger Schülerzahlen auf der Kindergartenstufe geschlossen. Der Schulweckverband konnte den leerstehenden Kindergarten im Mietverhältnis übernehmen. Dieser eignet sich ideal für die Umsetzung eines solchen Kooperativen Kindergartens.

Die Projektvorgaben
Die Projektvorgaben des Volksschulamts des Kantons Zürich sahen vor, dass der kooperative Kindergarten und damit auch die Führung des heilpädagogischen Kindergartens als zusätzliches Angebot der Heilpädagogischen Schule Affoltern (HPS) geführt werden. Diese Rahmenbedingung wurde während der gesamten Projektphase vollständig erfüllt. Der Schulzweckverband als Träger der Heilpädagogischen Schule stellte die organisatorischen Rahmenbedingungen sicher, war für die Anstellung des Personals im heilpädagogischen Kindergarten verantwortlich und übte die Aufsicht aus. Die Rekrutierung des Personals für den Regelkindergarten erfolgte durch die Primarschule Wettswil.

 

Das Projekt «Kooperativer Kindergarten» wurde durch eine Steuergruppe begleitet, in der auch das Volksschulamt des Kantons Zürich vertreten war. Zudem hat das Volksschulamt ein entsprechendes Subventionsgesuch gutgeheissen.

Die Erfahrungen aus der dreijährigen Projektphase zeigen, dass der kooperative Kindergarten für alle beteiligten Kinder einen grossen Mehrwert schafft. Das gemeinsame Lernen und Spielen fördern soziale Kompetenzen, gegenseitiges Verständnis und eine gelebte Inklusion. Aufgrund der durchwegs positiven Erfahrungen und der erfolgreichen Umsetzung wurde der kooperative Kindergarten auf Beginn des Schuljahres 2026/27 in den Regelbetrieb überführt.

Detaillierte Informationen können dem Projektbeschrieb entnommen werden.